Hebamme Eva Fischer
Betreuung in der Schwangerschaft: --> diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen
Sie haben bereits ab positivem Schwangerschaftstest ein Recht auf Hebammenbetreuung , wobei wir Hebammen auch schon bei der Familienplanung beratend zur Seite stehen können. Gerne berate ich Sie in der Schwangerschaft und helfe Ihnen bei Ihren Problemen und Fragen - oder führe die normale Hebammenvorsorge (alle 4 bzw später alle 2 Wochen) bei Ihnen durch, je nach Wunsch auch gerne gemeinsam im Wechsel mit Ihrem Frauenarzt / Ihrer Frauenärztin. Mein Ziel ist eine gute Zusammenarbeit, um Sie bestmöglich auf dem spannenden Weg zu begleiten.
Gerne bespreche ich mit Ihnen gemeinsam Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch- bei Ihnen zu Hause !
Betreuung im Wochenbett: --> diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen
Ab der Geburt bis zu acht bzw zwölf Wochen danach besteht die Möglichkeit der Hausbesuche durch mich, die sogenannte Nachsorge oder Wochenbettbetreuung. Innerhalb dieser Zeit ist es unser gemeinsames Ziel, Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Ich stehe Ihnen gerne bei allen Problemen oder Fragen (z.B.: Umgang mit dem Kind, Stillen/ Ernährung des Kindes, Bauchschmerzen, Schlafproblemen des Babys, Rückbildungsstörungen der Gebärmutter, Überwachung der Wundheilung bei der Mutter, usw) zur Verfügung !
Betreuung über das Wochenbett hinaus : --> diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen
Auch in der Zeit nach der Nachsorge haben Sie weiteren Anspruch auf Hebammenleistungen. In dieser Zeit kommen häufig Fragen zur Ernährung des Kindes, Entwicklungsschritten, Nahrungsumstellungen oder gar eventuelles Abstillen oder auch die Einführung der Beikost auf.
Sprechen Sie mich darauf an !